Der weite Weg zum „Jugendplatz“: Ohne Lärmschutzgutachten geht nix
Er stehe als „Antragsteller“ im eigenen Hause, stellt Erster Beigeordneter Michael Heesch fest: Wenn es um den geplanten „Jugendplatz“ auf dem „Bendplatz“ geht, müsse er sich in die planungsrechtlichen Gegebenheiten erst einmal einarbeiten. Von der Fachabteilung im Rathaus habe er nur den Hinweis bekommen, dass ein Lärmschutzgutachten erforderlich sei.