Ropertz Antwort auf "Beschränkt beschränkt" Aufklärung fürs "Hä?"

Grevenbroich · Anruf aus dem Grevenbroicher Rathaus: Dezernent Claus Ropertz macht deutlich, dass die im Artikel "Beschränkt beschränkt" (http://www.erft-kurier.de/grevenbroich/beschr-228-nkt-beschr-228-nkt-aid-1.6502638) aufgezeigten Beschilderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Demnach müssen an der Ampel an der Kreuzung mit dem Lindenstraße 50er-Schilder stehen. Und zwar für die, die nach rechts oder links abbiegen wollen. Denn die müssen ja wissen, dass sie von da an 50 fahren dürfen.

Die Geradeausfahrer werden nach der Kreuzung dafür an die 30 erinnert, so Ropertz weiter.

Mal ehrlich: Welcher Autofahrer hat in der Fahrschule diese Regelungen gelernt?

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