Jetzt muss für den Markt gezahlt werden

Grevenbroich · Auch 2017 findet im Zeitraum Mai bis Oktober, jeweils mittwochs in der Zeit von 16.30 bis 21 Uhr der "Feierabendmarkt" statt. Start ist am 3. Mai! Insgesamt wird es elf Veranstaltungen geben, am 4. Oktober die letzte in diesem Jahr.

Rathaussprecherin Ines Hammelstein: "Aufgrund der positiven Erfahrungen im vergangenen Jahr wird es 2017 allerdings einige Änderungen geben." Ziel sei eine weitere Belebung der Innenstadt, die Attraktivität zu steigern und somit den Umsatz des örtlichen Einzelhandels zu fördern.

Angedacht ist beispielsweise eine weitere Ausdehnung in den Bereich der Breite Straße. Hier werden Verkaufsstände stehen, die nicht auf Gas, Frischwasserzufuhr und/oder Strom angewiesen sind oder diesen für die Zubereitung von Speisen benötigen.

Weiterhin soll der Feierabendmarkt am 6. September als "Fischmarkt" veranstaltet werden. Gerade nach dem Grevenbroicher Schützenfest findet bei vielen Schützenzügen mittwochs das traditionelle Fischessen statt. "Dieses Thema soll aufgegriffen und ein großes Fischangebot offeriert werden", so Hammelstein.

Für die Auswahl der Verkaufseinrichtungen wird die Stadtverwaltung zunächst Kontakt mit den Anbietern der vorjährigen Saison aufnehmen. "Darüber hinaus werden Vorschläge aus der Politik oder dem örtlichen Einzelhandel aufgegriffen. Selbstverständlich können sich Interessierte aber auch gerne bewerben", so die Rathaussprecherin.

Veranstalter ist das Ordnungsamt, Fachdienst 32.1 (Stefan Beckers: 02181/608-280,

stefan.beckers@grevenbroich. de

). Die Bewerbungen müssen schriftlich bis spätestens 28. Februar erfolgen. Die genauen Anforderungen finden sich unter

www.erft-kurier.de

Die Standgebühr für die Saison 2017 beträgt

60 Euro pro Verkaufseinrichtung und Veranstaltungstag für Anbieter mit Getränkeausschank und/oder vor Ort zubereiteten Speisen sowie 40 Euro für alle übrigen Verkaufsstände pro Veranstaltungstag. Stromanschlüsse werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Weiterhin sollen — wie bisher — regelmäßig junge Musiker die Möglichkeit zu einem Auftritt erhalten.

Die Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:

- Maße der Verkaufseinrichtung (Länge x Breite x Höhe) in aufgebautem Zustand (einschließlich Deichsel etc.)
- Anzahl mitgeführter Stehtische und /oder Sitzgarnituren
- Stromanschluss- und Leistungsanschlusswerte in KW
- Nutzung von Gas zur Speisenzubereitung oder zum Heizen
- Vorhandensein und Größe eines Frischwassertanks
- Art und Umfang der angebotenen Speisen und Getränke (Bildauswahl wäre von Vorteil)
- Aussehen der Verkaufseinrichtung (Farbfoto/s)
- Einweg- oder Mehrweggeschirr bzw. —trinkgefäße
- Anzahl des Verkaufspersonals in der Verkaufseinrichtung
- Anschrift, E-Mail-Adresse, (mobile) Telefonnummer, ggf. Homepage

(Kurier-Verlag)
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