Lebensgefahr beim Plantschen im Baggersee

Grevenbroich · Sommerliche Temperaturen locken zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt an Baggerseen, die nicht als Badeseen betrieben werden, große Gefahren. Außerdem ist es verboten. Darauf weist das Umweltamt des Rhein-Kreises hin.

 Gewässer, die nicht als Badeseen betrieben werden, bergen Gefahren.

Gewässer, die nicht als Badeseen betrieben werden, bergen Gefahren.

Foto: Foto: 146003034 iStock Thinckstock

Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Betreuung gegeben ist – im Rhein-Kreis also in den Freibädern sowie in den Freizeitanlagen Kaarster und Straberg-Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot. In den Grundwasser-Seen herrschen gerade im Sommer zum Teil große Temperaturunterschiede zwischen warmem Oberflächen- und kaltem Tiefenwasser, die auch beim geübtesten Schwimmer zum Kälteschock mit Herzversagen als Folge führen können.

Aber auch an den Rändern von Sand- und Kiesgruben und nahe den steilen Abbauwänden ist besondere Vorsicht geboten. Vor allem an Seen, an denen noch gearbeitet wird, besteht akute Absturzgefahr. Durch die lockere Lagerung und das Gemisch von Sand und Kies können schon durch leichte Erschütterungen mehrere Kubikmeter Sand ins Rutschen kommen.

Wer in so eine Lawine gerät, wird schnell verschüttet und kann sich meist nicht mehr selbst befreien.

Auch Untiefen unterhalb der Wasseroberfläche, Stromkabel und technisches Gerät sind für den Laien nicht immer erkennbar. Darüber hinaus, so das Kreis-Umweltamt, begeht Hausfriedensbruch, wer solche Betriebsflächen unbefugt betritt.

Besonders tückisch sind so genannte „Schwemmsandfächer“, die Badende und Sonnenanbeter aufgrund ihrer idyllischen, strandähnlichen Optik ansprechen, aber keine standsichere Fläche sind.

Sie entstehen durch das Rückspülen nicht verwertbarer Feinsande. Geht ein Mensch darüber, sinkt er nach einigen Schritten unweigerlich ein. In Sekundenschnelle sacken die Sandkörner ab und die Sandpackung wirkt wie ein Schraubstock. So hat sich das Kreis-Umweltamt wegen dieser besonderen Gefahr auch dazu entschlossen, die Neuanlage oder Vergrößerung von Schwemmsandfächern künftig nicht mehr zuzulassen.

Wer sich über die vielen Möglichkeiten zum unbeschwerten und auch legalen Badegenuss in Nordrhein-Westfalen informieren möchte, wird auf der Strandkarte des Landesumweltamts im Internet fündig:

www.badegewaesser.nrw.de

-ekG.

(Kurier-Verlag)
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