Scheunenbrand: Erheblicher Sachschaden Vorsätzlich oder fahrlässig ..?

Barrenstein · Wir berichteten über den Scheunenbrand in Barrenstein.

Scheunenbrand: Erheblicher Sachschaden: Vorsätzlich oder fahrlässig ..?
Foto: Feuerwehr

Die Experten der Kriminalpolizei gehen nach ersten Ermittlungen von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Brandstiftung aus. Das Feuer war in den frühen Morgenstunden des Sonntag (13.5.) entdeckt worden. Die Scheune diente als Werkstatt sowie gelegentlich als "Partyraum" und Abstellraum für Fahrzeuge. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich kein Kfz in der Scheune.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an. Hinweisgeber, die Angaben zur Entstehung des Feuers machen können, werden um einen Anruf bei der Kriminalpolizei gebeten (Telefon 02131 3000).

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