Nach Kraft kommt der Petitionsausschuss Droht ein „Stelen-Wald“? „Mit Asche Asche machen“

Jüchen · "Die wollen mit ,Asche' Asche machen." Wolfgang Kuhn, Vorsitzender der Alten- und Rentnergemeinschaft in Jüchen, ist sauer — auf die Gemeinde Jüchen, auf die Politik, auf die Gesetzgebung in Sachen Bestattungen.

Droht ein „Stelen-Wald“? „Mit Asche Asche machen“
Foto: Christine Schmidt / pixelio.de

Sein Problem: "Unsere drei Kinder wohnen in ganz Deutschland verteilt. Wer soll also 30 Jahre unser Grab pflegen? Daher kommt für uns nur eine künftige Urnenbestattung in Frage." Aber auch hier gelten die 30 Jahre. "Unsinnigerweise", sagt Kuhn.



Denn dass bei der "Liegezeit" eine Urnen- an eine Sargbestattung gekoppelt ist, war ihm nicht bewusst. "In Jüchen sind das 30 Jahre. Im Vergleich dazu sind es in Grevenbroich wie auch in Mönchengladbach, Neuss, Düsseldorf und Köln nur 20 Jahre", berichtet der 72-Jährige.
Obwohl bei einer Urnenbestattung der Verwesungsprozess auf Grund der Verbrennung keine Rolle spielt, beträgt die Liegezeit in Jüchen also dennoch drei Jahrzehnte. "Ich möchte nicht 30 Jahre lang in einer Stelenkammer liegen. Wie sollen meine Kinder das denn machen?", ärgert sich Kuhn.

Im für Nordrhein-Westfalen gültigen Bestattungsgesetz "wird sogar differenziert zwischen Erwachsenen- und Kinderleichen unter fünf Jahren. So beträgt da die Liegezeit nur 15 Jahre." In der Gemeinde Jüchen existiert eine solche Differenzierung allerdings nicht. Eine Möglichkeit, die Asche zu verstreuen gibt es allerdings auch noch. "Bei dieser Option hat man meiner Meinung nach jedoch keine Anlaufstelle mehr für die Trauer, außerdem müssen die Plätze auf denen die Asche verstreut wird dementsprechend ausgewiesen werden", so Kuhn engagiert. Mit dem Vorsatz die Urnenliegezeit verkürzen zu lassen, verfasste Kuhn einen Brief an die CDU-Fraktion in Jüchen über die Forderung einer Verkürzung der Liegezeit für Urnen und die Trennung von den Sargbestattungen. Nach einer ernüchternden Antwort folgte eine Unterschriftenaktion. Dass ihn das aber nicht weiter bringt, war Wolfgang Kuhn bewusst.

Um die Liegezeit bei einer Urnenbestattung auf fünf Jahre zu verkürzen, verfasste er daraufhin erneut einen Brief: Der ging von CDU-Landtagsabgeordneten Lutz Lienenkamper über die CDU-Abgeordneten im Landtag, den "Arbeitskreis für Arbeit, Gesundheit und Soziales" des Landtages, den Landtagsabgeordneten Günter Gabrecht bis an das "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter". Das Resultat: Esgeschah nichts. "Fünf Jahre halte ich für eine angemessen Zeit bei einer Urnenbestattung. Wenn Angehörige und Verwandte die Liegezeit verlängern möchten, dürfte das auch kein Problem darstellen", sagt Wolfgang Kuhn fest entschlossen noch einen Schritt weiterzugehen. "Ich habe erneut einen Brief geschrieben. Diesmal jedoch einen offenen an alle Abgeordneten des Landtages."

Darin beschreibt er noch einmal ausdrücklich seine Forderung: "Knut Micke (vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen) weist darauf hin, dass die Friedhofsträger die Länge der Grabnutzungszeit für Urnen auf die kürzeste Zeit von Sargbestattungen übertragen können. Da die kürzeste Ruhefrist für Kinder beziehungsweise Grabkammersysteme besteht, kann diese Dauer auch auf die Urnenbestattungen übertragen werden, welche häufig bei 15 Jahren liegt. (...) Die Kopplung der Ruhezeiten von Körper- und Urnengräbern ist völlig abwegig, da die Verwesungsdauer von Körpern eine Zeitspanne von 15 bis 30 Jahren verlangt, während die Asche null Jahre benötigt. (...) Ein Stelenplatz zum Beispiel für eine Urne ist für 30 Jahre belegt, dann braucht man bald einen Stelenwald auf dem Friedhof. Beträgt die Liegezeit fünf Jahre, können in den 30 Jahren sechsmal die Urnen gewechselt und weniger Stelen angeschafft werden", so Wolfgang Kuhn.
Kuhn fordert, dass "auch das Bestattungsgesetz (...) den Änderungen der Bestattungskultur angepasst werden (muss). Wir arbeiten in Büros auch nicht mehr mit Karteikarten, sondern mit Computern."

Und sein Anschreiben hat gewirkt. Er hat Antwort bekommen: Von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen — im Auftrag von Hannelore Kraft. Darin steht, dass das Thema im Obleutegespräch erneut diskutiert werden würde. "Wenn ich keine Antwort bekommen sollte und auf eine erneute Erinnerung nicht reagiert wird, werde ich mich mit dem Petitionsausschuss in Verbindung setzen. Die müssen mir klipp und klar sagen, warum die Trennung falsch ist", sagt Kuhn, "ich glaube eher, dass es wegen des Geldes so kompliziert ist, die wollen quasi mit ,Asche' Asche machen."

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