Kuhn kämpft weiter: „Zwölf Jahre für Aschenbeisetzung“

Jüchen · „Es muss doch eine Möglichkeit geben, das hier in Jüchen zu ändern. Dazu brauche ich Laschet nicht mehr, ich nehme das selbst in die Hand“, erzählt Wolfgang Kuhn voller Tatendrang. Selbst nach sechs Jahre hat ihn der Wille, die Liegezeit für Urnen in der Gemeinde verkürzen zu lassen, nicht verlassen.

 Wolfgang Kuhn kämpft immer noch um die Senkung der Liegezeit bei Urnen.

Wolfgang Kuhn kämpft immer noch um die Senkung der Liegezeit bei Urnen.

Foto: Foto: Alina Gries

176 Schriftunterlagen hat er mittlerweile sorgfältig in einem Ordner abgeheftet. Mit einem endgültigen Resultat: Die Liegezeit für Urnen wurde in der Gemeinde gekürzt. Von 30 auf 25 Jahre. Das reicht Kuhn aber nicht und wendet sich erneut an die Politik.

„Wir haben drei Kinder, die in ganz Deutschland verteilt leben. Wer soll denn so lange unser Grab pflegen?“, fragt Kuhn erneut und gibt die Frage wieder in die Politik. Zwar wurde im November öffentlich bekannt gegeben, dass der Gemeinderat eine Ruhezeit für Aschen in der Gemeinde von 25 Jahren beschlossen hat, das ist Kuhn aber immer noch zu lange.

„Über ein Grabkammersystem kann eine Liegezeit von zwölf Jahren eingeführt werden“, weiß der Jüchener, „da muss nicht mal jemand drin liegen, aber man kann sich auf diese Liegezeit beziehen und das auf die Liegezeiten für Aschenbeisetzungen beziehen.“ Dies machte Knut Micke vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen schon in einem Antwortschreiben im Sommer 2016 deutlich. „Er weist darauf hin, dass die Friedhofsträger die Länge der Grabnutzungszeit für Urnen auf die kürzeste Zeit von Sargbestattungen übertragen können. Da die kürzeste Ruhefrist für Kinder beziehungsweise Grabkammersysteme besteht, kann diese Dauer auch auf die Urnenbestattungen übertragen werden, welche häufig bei 15 Jahren liegt“, erklärte Kuhn noch im letzten Top-Kurier-Interview. Und auch der Arbeitskreis Friedhofswesen hatte sich damit auseinandergesetzt. „Ich war ebenfalls anwesend. Da wurden vier Grabkammern vorgestellt. Ich dachte schon, jetzt haben sie es verstanden, da wurde das System wegen zu hoher Kosten abgelehnt“, schüttelt er verärgert den Kopf. So wurde ein Betrag von über 20.000 Euro für ein Grabkammersystem mit vier Kammern errechnet.

„Es hieße, es gebe das Grabkammersystem nur mit vier Grabkammern, aber eine einzige allein ist schon ausreichend.“ So ergreift Kuhn selbst die Möglichkeit und holt sich ein eigenes Angebot über eine Grabkammer ein. „Mir wurde gesagt eine Grabkammer würde 1.261,40 Euro kosten“, so Kuhn und fordert die Politik erneut zur Prüfung auf.

Zustimmung erhält er vor allem von FWG-Vorsitzenden Gerolf Hommel: „Unterstützenswert ist die Sache auf jeden Fall. 25 Jahre Liegezeit bei einer Aschenbeisetzung halte ich für erheblich zu lange. Nach zwölf Jahren sollten Angehörige sich entscheiden können, zum Beispiel fünf Jahre zu verlängern. Das wäre für mich so in Ordnung.“

Alina Gries

(Kurier-Verlag)
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