Die Brudermeister müssen für die Sicherheit einstehen

Grevenbroich · Kreisamtsrat Michael Moser von der Kreis-Polizeibehörde lud erstmalig die Schützen aus Bruderschaften und Schützenvereinen aus dem Kreisgebiet zu einem Informationsabend „Schießbetrieb, Vogelstände und waffenrechtliche Fragen“ ein.

 Die Einladung der Polizei, sich über die aktuellen Regelungen in Sachen Schießstände zu informieren, nahmen sehr viele Vertreter aus den regionalen Schützen-Vereinen wahr.

Die Einladung der Polizei, sich über die aktuellen Regelungen in Sachen Schießstände zu informieren, nahmen sehr viele Vertreter aus den regionalen Schützen-Vereinen wahr.

Dass diese Themenkreise den Nerv trafen, zeigte schon die äußerst positive Resonanz bei Brudermeistern, Präsidenten, Schießmeistern und Schießleitern, die mit einer Teilnehmerzahl von 60 schon fast gigantisch war. Allein die Bezirksverbände Nettesheim und Grevenbroich waren durch 40 Amtsinhaber vertreten.

In seinem Eingangsreferat bezog sich Michael Moser auf die neuen Schießstandrichtlinien, die mit Bekanntmachung vom 23. Oktgober 2012 in Kraft traten und bindend sind. Es sei hinreichend bekannt, dass das oberste Gebot die Sicherheit für Personen und Umgebung bei Errichtung eines Schießstandes sowie bei der ordnungsgemäßen Abwicklung des Schießbetriebes sei.

Daher seien von der Planung bis zur waffenrechtlichen Betriebserlaubnis (Abnahmegutachten durch einen anerkannten Schießstandsachverständigen) unerlässliche Schritte einzuhalten.

Auch spätere Regelüberprüfungen in Zeiträumen zwischen drei bis fünf Jahren seien ein wichtiger Schritt zur Gewährung der Sicherheit. Die Behörde sei hier kein unüberwindliches Hindernis, sondern wirke unterstützend.

Dass sich die Themenkreise von selbst entwickelten, zeigte sich in der anschließenden Fragestunde. Hier standen Michael Moser im Team mit seinem Kollegen Thomas Reinartz gerne Rede und Antwort. Man konnte durchaus feststellen, dass es für einige Teilnehmer „neue“ Erkenntnisse gab – von der Verantwortlichkeit des Brudermeisters/Präsidenten als Schießstandbetreiber bis hin zum Versicherungsschutz, von der Verantwortlichkeit der Aufsichtspersonen bis hin zur Tatsache, dass die Anzeige einer Veränderung in den Funktionen eine „Bringschuld“ sei. Vereinigungen, die einem offiziellen Dachverband angehören, haben hier durchaus Informationsvorteile.

Wenn auch einige Probleme individuell zu klären seien, so habe der Abend doch vielen Anwesenden einen erweiterten Blick auf die Dinge vermittelt, so Bezirks- und Diözesanbundesmeister Wolfgang Kuck, der für den äußerst informativen Abend bedankte.

(Kurier-Verlag)
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