1. Rommerskirchen

Schein-Umzüge mit neuem Verfahren verhindern

Schein-Umzüge mit neuem Verfahren verhindern

gehört zu den beliebtesten Wohnorten der Region. In komfortabler Nähe zu den Metropolen Köln und Düsseldorf, gut angebunden an den Bahnverkehr, entdecken immer mehr Menschen diesen lebenswerten und familienfreundlichen

Standort. Die Gemeinde bemüht sich, der großen Anfrage gerecht zu werden, achtet aber auch auf ein gesundes Wachstum, das sich gut in die bestehenden Ortschaften eingliedert.

In Kürze steht wieder ein Verkauf von Baugrundstücken an. Im Baugebiet „Gillbachstraße II“ werden ab dem 30. Oktober zehn Grundstücke veräußert. Ein guter Anlass auf das Verfahren einmal genauer einzugehen.

Um einem Preiskampf in Form von Bieterverfahren entgegenzuwirken werden Festpreise gesetzt. Zudem gibt es einen Stichtag, an dem Grundstücke verkauft werden.

Hierbei spielt der Liegenschaftsausschuss der Gemeinde, das maßgebliche Gremium für alle Fragen um Grundstücksvergaben, eine entscheidende Rolle. Der Ausschuss legt die Verkaufspreise fest und entwickelt die für alle gültigen „Vergabegrundsätze“. So ist es auch beim Baugebiet „Gillbachstraße II“ geschehen, wo beispielsweise drei Grundstücke in diesem Baugebiet aus Liegenschaftsangelegenheiten nicht in das Verkaufsverfahren gehen.

„Es ist bei der Entwicklung von Baugebieten üblich, dass aus verschiedenen Gründen nicht alle Grundstücke in den Verkauf gehen. Auf Grund der großen Beliebtheit von Baugrundstücken kommt es häufig vor, dass die ursprünglichen Landeigentümer auf Geldzahlungen verzichten und dafür mit einer Teilmenge des ursprünglichen Grundstücks in Bauland entschädigt werden“, erläutert Maria Klasen aus dem Fachbereich für

Planung und Gemeindeentwicklung.

Das „Stichtagsverfahren“ setzt nun zwei Verkaufstermine für

„Gillbachstraße II“ fest. Der erste Stichtag am 30. Oktober

richtet sich an alle Rommerskirchener, der zweite, eine Woche später, an alle anderen Bewerber.

Als Rommerskirchener gilt jeder, der seinen Wohnsitz in

Rommerskirchen hat oder nach Rommerkirchen zurückkehren möchte. Dabei ist Folgendes zu beachten: Wer nach dem 27. September nach Rommerskirchen gezogen ist, muss mindestens zwei Jahre warten, um als „Rommerskirchener“ zu gelten und kann sich ab dem 27. September für einen ersten Vergabetermin melden.

Grund für diese Änderung ist der wiederholte Missbrauch, in Form von Scheinumzügen, dem man hier entgegenwirken möchte. Für alle, die bereits vor dem 27. September ihren Wohnsitz in Rommerskirchen gemeldet hatten, gilt diese Regelung nicht. Ziel der Gemeinde ist es ein für alle verträgliches Verfahren zu etablieren. Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Wir wollen die größtmögliche Transparenz bei der Grundstücksvergabe.“

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Dem Bürgermeister liegt die Schaffung von neuem Wohnraum sehr am Herzen und er kümmert sich persönlich darum, dass möglichst schnell weitere Wohngebiete ausgewiesen werden können. Schon in der ersten Jahreshälfte 2019 das soll Baugebiet „Deelen Mitte“ in den Verkauf gehen.

(Kurier-Verlag)