Krützen klagt gegen Kreis: Es gehe ums „Stadt-Wohl“

Der Disput zwischen Bürgermeister Klaus Krützen (SPD) und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) wird weiter auf die Spitze getrieben: Gleich zweimal erhält das Verwaltungsgericht Düsseldorf in diesen Tagen Post vom Grevenbroicher Bürgermeister.

 Hier lachen sie noch gemeinsam für die Kamera. Doch Freunde werden Hans-Jürgen Petrauschke und Klaus Krützen wohl nicht mehr...

Hier lachen sie noch gemeinsam für die Kamera. Doch Freunde werden Hans-Jürgen Petrauschke und Klaus Krützen wohl nicht mehr...

Foto: KV/Gerhard Müller/pixabay

Grevenbroich. Wie im Rahmen der Sitzung des Haupt-Ausschusses im Mai angekündigt, fordert er im Rahmen einer Feststellungsklage, die durch den Landrat mit der Genehmigung der Fortschreibung des Sanierungsplans versagte Zustimmung zum Stellenplan und die damit verbundene Auflage gerichtlich für unwirksam zu erklären.

Die Auflage besagt, dass sämtliche Personalmaßnahmen, die zu Haushaltsbelastungen führen, mit dem Landrat abzustimmen sind. Der Stellenplan gilt nach Auffassung des Bürgermeisters als Anlage zum Haushaltsplan als genehmigt; eine separate Versagung sei deswegen unzulässig.

In der Mitteilung aus dem Rathaus heißt es dazu: „Krützen kommt damit seiner Verpflichtung nach, zum Wohle der Stadt und im Interesse des Erhalts der kommunalen Selbstverwaltung zu handeln.“ „Das Vorgehen des Kreises ist ein unzulässiger Eingriff in unsere Eigenständigkeit, der man auf das Schärfste entgegentreten muss“, so Krützen wörtlich weiter.

Zudem klagt Bürgermeister Klaus Krützen gegen die durch den Landrat erlassene Disziplinarverfügung (wir berichteten in der Vorwoche).

Diese ist nach seiner Auffassung mit einer willkürlich festgesetzten Geldzahlung über 5.000 Euro nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern schon vom Grundsatz her falsch, da ihm im Zusammenhang mit der Beförderung mehrere städtischer Beamter (darunter auch eine Mitarbeiterin aus Krützens direktem Stab) kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Allerdings wird vom Kreis als zuständiger Aufsichtsbehörde eine Fristverletzung bemängelt.

Höchstwahrscheinlich wird die gerichtliche Klärung erst lange nach dem Wahltermin im Herbst erfolgen. Immerhin wird hier juristisches Neuland betreten. Dies hatte der Verwaltungs-Fachanwalt schon in der Haupt-Ausschusssitzung überdeutlich gemacht.

Gerhard Müller

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort