Schützenverein unterzeichnet als erster Verein freiwillig Vereinbarung
Übergriffe auf Kinder vor allem mit sexuellem Hintergrund sind heute keine Seltenheit mehr. Daher sind Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten und öffentliche Mittel beziehen, dazu verpflichtet, eine Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen zu unterzeichnen.