Bürgermeister spricht Klartext Kommunale Verantwortungsgemeinschaft statt parlamentarischer Konfrontation

Eckum. · Nach den „unruhigen Zeiten“ in der SPD, im Rat, in Sachen Windkraft und „Gegenwind“ bezieht Rokis Bürgermeister Martin Mertens Position und versucht so, den Blick auf demokratische Wahrheiten freizuschaufeln.

Foto: Bude/SMeu.

Vor dem Hintergrund durchaus emotionaler Debatten auch in der Gemeinde Rommerskirchen weist nun die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die kommunale Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen nicht nach dem Modell eines parlamentarischen Systems organisiert ist. Rat, Bürgermeister und Verwaltung stehen nicht in einem Gegeneinander wie Regierung und Opposition auf Landes- oder Bundesebene, sondern bilden gemeinsam die Organe der kommunalen Verwaltung.

Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ordnet den Rat ausdrücklich als Teil der Gemeindeverwaltung ein. Nach § 41 GO NRW ist der Rat „für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig“. Der Rat ist damit kein Parlament im staatsrechtlichen Sinne, sondern selbst Teil der kommunalen Verwaltungsorganisation.

In den Kommunen gibt es keine klassische Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung. Rat und Bürgermeister tragen gemeinsam Verantwortung für die Gemeinde. Wer kommunale Politik wie einen permanenten parlamentarischen Machtkampf versteht, verkennt die Struktur der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.

Zwar verfügt der Rat über Kontroll- und Informationsrechte gegenüber der Verwaltung. Diese Kontrolle ist jedoch rechtlich bewusst begrenzt und dient ausschließlich der innerorganisatorischen Steuerung innerhalb derselben kommunalen Verwaltungseinheit. Es handelt sich gerade nicht um eine parlamentarische Kontrolle im Sinne eines Gegeneinanders von Legislative und Exekutive. Der Rat ist somit kein „Kontrollorgan“, die kommunale Rechtsordnung geht vielmehr von einer Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit aus.

Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf betont ausdrücklich den Grundsatz der sogenannten Organtreue. Danach sind sämtliche Gemeindeorgane und Organteile verpflichtet, „sich loyal zu verhalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen“ sowie eine „Blockade bzw. Behinderung anderer Organe“ zu unterlassen. Auch Fraktionen und Ratsmitglieder unterliegen diesem Grundsatz der Zusammenarbeit und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens erklärt dazu: „Kommunale Selbstverwaltung lebt nicht von dauernder Konfrontation, sondern von verantwortungsbewusster Zusammenarbeit. Fraktionen, Ratsmitglieder, Bürgermeister und Verwaltung sind Teil derselben kommunalen Verantwortungsgemeinschaft. Die Gemeindeordnung verlangt Kooperation und Organtreue — nicht politische Dauerblockade.“

Die Gemeinde Rommerskirchen erinnert daran, dass der Rat als oberstes Verwaltungsorgan der Kommune selbst an die Grundsätze fairer Zusammenarbeit gebunden ist. Nach der Rechtsprechung umfasst dies ausdrücklich das Verbot, andere Organe oder Organteile zu blockieren, zu behindern oder auszugrenzen.

„Die Bürger erwarten zu Recht sachorientierte Entscheidungen und eine funktionierende Verwaltung. Kommunale Selbstverwaltung ist kein parteipolitischer Dauerkonflikt, sondern gemeinsame Verantwortung für die Gemeinde Rommerskirchen“, so Bürgermeister Dr. Martin Mertens abschließend.

(ekG.)