AGB's Online

§8 Nachlasserstattung

8.1 Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des Anbieters zu erstatten.

8.2 Der Kunde hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn   er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

§9 Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde garantiert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9.2 Der Kunde überträgt dem Anbieter sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,

Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.

9.3 Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten.

9.4 Der Kunde garantiert, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis sieben Arbeitstage vor Schaltungsbeginn.

9.5 Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält der Anbieter den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Werbeschaltung verpflichtet zu sein.

9.6 Die Pflicht seitens des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

§10 Platzierungsangabe

10.1 Hat der Kunde keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Kunden und dem Anbieter einvernehmlich vorgenommen.

10.2 Sollte dies nicht herstellbar sein, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden.

10.3 Der Verlag ist berechtigt für die Print-Ausgabe oder die Webseite gebuchte Anzeigen ergänzend in anderen Print- und Onlinemedien (bspw. trauer.wuppertaler-rundschau.de , trauer.de, rp-stellenmarkt.de, immobilien.rp-online.de, azubi-nrw.de oder stellenanzeigen.de) zwecks Resonanzerhöhung zu veröffentlichen.

§11 Gewährleistung des Anbieters

11.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Wiedergabe des Werbemittels zu ermöglichen.

11.2 Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

a) durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)

b) durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber

c) durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern oder Online- Diensten)

d) durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online Dienste

e) durch einen Ausfall der Ad-Server oder der Server des jeweilig zum Einsatz kommenden Content-Management-Systems, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

11.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.4 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt die PFD eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Kunde ein Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

11.5 Der Anbieterbehält sich vor, Teile der Angebote oder einzelne oder alle Angebote als Ganze ohne gesonderte Ankündigung zu verändern oder endgültig einzustellen. Ansprüche erwachsen hieraus nicht.

§12 Mängelrüge und Leistungsstörung

12.1 Der Kunde hat das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung auf Richtigkeit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung.

12.2 Die Einschaltung des Werbemittels gilt als genehmigt für den Fall, dass der Kunde eine rechtzeitige Mängelrüge unterlässt. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige nachträglich von ihm gewünschte Änderungen.

12.3 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. von anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

§13 Haftung

Der Anbieter, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§14 Preise

14.1 Es gilt der im Zeitpunkt der Auftragserteilung dem Kunden mitgeteilte Preis.

14.2 Preiserhöhungen werden sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Kunden bekanntgegeben. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisliste vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist dem Anbieter gegenüber jedoch unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich mitzuteilen.

14.3 Alle Preisangaben verstehen sich brutto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nachlässe werden entsprechend der Nachlass-Staffel gewährt.

14.4 Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Kunden werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf den Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengen- und/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die AGB, Werbepreise und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gewährten Rabatte auszuweisen.

§15 Zahlung und Zahlungsverzug

15.1 Die Abrechnung der Werbeschaltung erfolgt jeweils zum nächstmöglichen Rechnungslauf nach Ausstrahlung des letzten Werbespots oder nach erbrachter Leistung eines Auftrages bzw. bei monatsübergreifenden Aufträgen jeweils am Monatsende als Teilrechnung. Die Rechnungen werden jeweils wöchentlich montags sowie am Monatsende erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung eingehend bei dem Anbieter oder bei Bankeinzug, werden 2 %-Skonto gewährt.

15.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Der Anbieter behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

15.3 Für den Fall des Vorliegens einer Einzugsermächtigung wird die Frist für die Vorabankündigung auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Anbieter verursacht wurde.

15.4 Durch die Zurückstellung der Schaltung entsteht dem Kunden kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbeauftrages, das Erscheinen des Werbemittels von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen.

§16 Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

§17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Düsseldorf.

17.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes.

§18 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.