Der Kurier-Fakten-Check: Wen treffen KiTa-Preise?

Grevenbroich · Die geplante Erhöhung der KiTa-Gebühren für die Geschwisterkinder erregt derzeit die Gemüter. Die Mitglieder des Jugendhilfe-Ausschusses haben sich dafür ausgesprochen, dass für ein Kind die volle Gebühr erhoben wird, für das zweite Kind 40 Prozent des normalen Beitrages.

Betroffene Eltern sammeln derzeit Unterschriften dagegen. Der Erft-Kurier nennt hier die genauen Zahlen.

Derzeit werden in Grevenbroich 1.860 Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder und 82 Kinder in Kindertagespflege betreut. Von diesen Kindern sind 192 Kinder zweite (beitragsfreie) Geschwisterkinder und sechs Kinder dritte (beitragsfreie) Geschwisterkinder. Von den beitragsfreien Geschwisterkindern sind 32 Kinder in Einkommensgruppe eins, sieben Kinder sind im letzten Kindergarten-Besuchsjahr.

Für diese 39 Kinder kann also auch bei einer veränderten Geschwisterkindregelung kein Elternbeitrag erhoben werden.

Aktuell könnte somit für 159 Geschwisterkinder ein Elternbeitrag für die KiTa erhoben werden. Im Durchschnitt befinden sich die Eltern der Grevenbroicher Kinder in der Einkommensstufe vier (35.000 bis 49.999 Euro Einkommen). Je nach Betreuungsart und -zeit sowie Alter des Kindes sind in dieser Beitragsstufe zwischen 38 und 284 Euro pro Kind und Monat zu zahlen. Betrachtet man die Einzelfälle der von einer veränderten Geschwisterkindregelung betroffenen Eltern, müssten diese im Schnitt monatlich zukünftig 52,50 Euro mehr für die Betreuung aufwenden, wenn für das zweite Kind ein Beitrag von 40 Prozent erhoben würde und das dritte Kind aber weiterhin beitragsfrei bliebe.

Die Verwaltung erwartet jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 100 000 Euro. Dieser Betrag wird aber nicht in vollem Umfang in die Haushaltssanierung fließen.

Von dem Geld sollen nämlich auch Mehrkosten bei der Tagespflege finanziert werden. Der Jugendhilfe-Ausschuss hatte bereits im September eine Anhebung der Sätze für Tagespflegeeltern auf 4,50 bis 5,50 Euro je Stunde beschlossen.

Gerhard Müller

(Kurier-Verlag)
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