Neue Dienstvereinbarung:Schutz vor sexueller Belästigung
Zum 1. April trat beim Rhein-Kreis eine neue Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiter vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Kraft. Diese Vereinbarung zwischen Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und dem Personalrat beinhaltet klare Regelungen und Positionierungen zum Diskriminierungs- und Belästigungsverbot und zu präventiven Maßnahmen.