Alle Grevenbroich-Artikel vom 18. August 2021
Ab Freitag gilt neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW
Ab Freitag gilt neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Einordnung in Inzidenzstufen entfälltAb Freitag gilt neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW

Am Freitag, 20. August, tritt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Landesverordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen soll ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden.

Stadt Grevenbroich prüft den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Stadt Grevenbroich prüft den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Programm „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“Stadt Grevenbroich prüft den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Seit Oktober 2020 fördert der Bund die Um- und Aufrüstung von bereits eingebauten stationären raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen in öffentlichen Räumen und Versammlungsstätten. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadt, ob der Einbau von Luftfilteranlagen oder die Beschaffung mobiler Anlagen in Grevenbroicher Schulen und Einrichtungen notwendig und förderfähig ist.