Neue Regeln für den Kirmesplatz: Energiefresser werden verbannt!

Grevenbroich · Krise auf dem Kirmesplatz: Die goldenen Zeiten, als sich das ganze Dorf zwischen Schießbude und Karussell traf, als das Geld noch so locker saß, dass auch der „Patt“ dem Kleinen nen Heiermann zusteckte, sind lange vorbei.

Heute wird geklagt. Von den Nachbarn, weil´s nun mal laut wird. Von den Schützen-Vereinen, weil immer weniger Attraktionen „auf´s flache Land“ kommen. Und von den Schaustellern, weil der Euro immer saurer verdient werden muss. Dabei werden aus dem Klagen auch immer häufiger Klagen, die die Gerichte beschäftigen.

Weil jetzt zum Beispiel ein Schausteller gegen die Stadt klagte, weil er zu einer seiner Meinung nach besonders attraktiven Kirmes nicht zugelassen wurde, hat die Stadt „Richtlinien nach § 70 Absatz 3 der Gewerbeordnung zur Auswahl von Schaustellern für die Schützenfeste und Kirmessen in Grevenbroich“ erlassen (siehe auch die „Rathauszeitung“; Seite 6 dieser Ausgabe).

Rathaussprecher Andreas Sterken: „Aus dieser Klage heraus wurde uns vom Gericht aufgegeben, dem Kläger einen neuen Bescheid zu schicken. Dieser Bescheid muss hinsichtlich der Auswahl von Schaustellern für die Schützenfeste und Kirmessen in Grevenbroich auf nachvollziehbaren Kriterien beruhen.“ Mit den neuen Richtlinien könne „mathematisch korrekt“ nachvollzogen werden, warum es zu einer Ablehnung gekommen sei.

In diesen Kriterienkatalog, der vom Verwaltungsvorstand beschlossen wurde, wurde auch die Entwicklung der Rechtsprechung durch die Gerichte in den vergangenen Jahren einbezogen. Sterken: „Waren es früher vor allem der Bekanntheitsgrad und die Zuverlässigkeit eines Unternehmens, die bei der Vergabe ins Gewicht fielen, so sind es heute eine Vielzahl von Kriterien, die zu beachten sind.“

Punkte gibt es für Einzigartigkeit, Geschwindigkeit und Illumination. Punktabzug droht bei Lärmbelästigung durch nächtlichen Abbau, fahrlässige Beschädigung des Kirmesplatzes oder Nichtbeachtung von Vorschriften zum Immissionsschutz, Lebensmittel- oder Arbeitsrecht. Übrigens wird auch der Energieverbrauch mitbewertet. „Ähnliche Richtlinien werden heute auch bei großen Volksfesten wie die ,Cranger Kirmes’ in Herne oder die ,Stuttgarter Wasen’ benutzt“, so Sterken weiter.

Damit – so hofft man im Rathaus – ist diese eine Baustelle in Sachen Kirmesplätze geregelt. Bleibt das Problem, dass das Interesse der Schausteller an den „kleinen“ Schützenfesten immer weiter sinkt. Hierunter sollten im vergangenen Jahr selbst die Gustorfer Schützen leiden, die dann in Eigeninitiative für Abhilfe sorgen konnten (wir berichteten).

Die Schausteller müssen aber gegen rückläufige Besucherzahlen ankämpfen und sich starker Konkurrenz im Freizeitsektor stellen. „In diesem Konzert der Attraktionen müssen wir mithalten und immer Neues bieten“, sagt der Vorsitzende des Schaustellervereins im Rhein-Kreis. Die Ausgabenseite belasten aber auch steigende Energiepreise, Gebühren für Lebensmittelkontrollen oder Forderungen der GEMA und – ganz aktuell – die Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde auch auf den Rummelplätzen.

Sein Fazit: „Das zahlen am Ende unsere Gäste.“ Oder eben auch nicht.

(Kurier-Verlag)
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