Bürger können sich an den Kreis wendenEinzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen
Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sind für Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung zuständig. Dies hat jetzt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt.