ArrayWarum die „Lebenshilfe“ sich bei Besuchsöffnung Zeit lässt
Das Besuchsverbot für Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde ab dem 10. Mai aufgehoben. „Natürlich ist die Idee schön, Eltern und Familien nach den vielen Wochen der Besuchs- und Betretungsverboten in den Wohnhäusern ein Wiedersehen mit ihren Kindern und Angehörigen ermöglichen zu wollen. Theoretisch“, so Nina Gronover von der Lebenshilfe.