Warum die „Lebenshilfe“ sich bei Besuchsöffnung Zeit lässt

Das Besuchsverbot für Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde ab dem 10. Mai aufgehoben. „Natürlich ist die Idee schön, Eltern und Familien nach den vielen Wochen der Besuchs- und Betretungsverboten in den Wohnhäusern ein Wiedersehen mit ihren Kindern und Angehörigen ermöglichen zu wollen. Theoretisch“, so Nina Gronover von der Lebenshilfe.

 Das Foto zeigt den aus Eigeninitiative eingerichteten Kiosk des Wohnhauses „Burg“, an dem Bewohner zum Selbstkostenpreis persönliche Einkäufe tätigen können, die sie sonst im Stadtteil selbst erledigten.

Das Foto zeigt den aus Eigeninitiative eingerichteten Kiosk des Wohnhauses „Burg“, an dem Bewohner zum Selbstkostenpreis persönliche Einkäufe tätigen können, die sie sonst im Stadtteil selbst erledigten.

Jüchen. „Auch wir sind sehr daran interessiert, Schritt für Schritt ein Stück Normalität in den Alltag einkehren zu lassen – allerdings durchdacht und verantwortungsvoll“, sagt Andreas Fortenbacher, Geschäftsführer der „Lebenshilfe“ im Rhein-Kreis. Für ihn und sein gesamtes Mitarbeiter-Team ist die kurzentschlossene Regierungsentscheidung nicht nachzuvollziehen. „Wir machen uns Sorgen, dass die Menschen in unseren Häusern durch zu massive und schnelle Lockerungen gefährdet werden und dies fatale Folgen mit sich bringt“, so Fortenbacher.

Deshalb entschied er mit seinem Leitungsteam, sich Zeit zu nehmen für ein überlegtes Konzept für Besuche von Bewohnern – und stößt damit auf weite Zustimmung der Angehörigen.

Wie viele andere musste auch die „Lebenshilfe“ spontan auf die erlassenen Besuchsverbote zu Beginn der Corona-Pandemie reagieren. Innerhalb weniger Tage wurden die Werkstätten geschlossen, in denen viele Bewohner der „Lebenshilfe“-Einrichtungen täglich ihren wichtigen Arbeitsalltag verbringen.

Fortenbacher erzählt: „Bisher konnten wir das Virus durch unsere Schutzmaßnahmen aus den meisten Häusern fernhalten. In einer Einrichtung ist es jedoch zu einer Infizierung gekommen, die mehrere Bewohner sowie Mitarbeitende betroffen hat. Eine Bewohnerin musste aufgrund ihrer COVID-19-Erkrankung ins Krankenhaus und ist zu unserer großen Trauer dort nach fünf Wochen verstorben. Ihr Tod liegt jetzt erst nur zwei Wochen zurück.“

Unter diesem Eindruck führt er fort: „Wir nehmen uns intensiv Zeit, um individuelle Konzepte für jede Einrichtung zu erarbeiten, die für alle annehmbar und umzusetzen sind“, so der Geschäftsführer. „Der Erlass des Ministeriums sieht einige Maßnahmen vor, die durchaus sinnvoll sind und die wir auch genau so machen möchten.“, erklärt Andreas Fortenbacher. Gerade das geforderte „Screening“ der Besucher bedeutet einen enormen Personalaufwand. Auch die Einbindung der Beiräte der Wohnhäuser brauche einen gewissen Vorlauf. Deshalb gelte für die „Lebenshilfe“ Eile mit Weile.-tkG.

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