Alle Grevenbroich-Artikel vom 21. Oktober 2020
Neue Regeln fürs Schloss-Bad
Neue Regeln fürs Schloss-Bad

„Gefahrenstufe 2“Neue Regeln fürs Schloss-Bad

Grevenbroich. Für das Gebiet des Rhein-Kreises gilt wegen der Überschreitung des „Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes“ die „Gefahrenstufe 2“ gilt. Für den Betrieb des Schloss-Bades hat das zunächst folgende Auswirkungen: die Beibehaltung der Zwei-Stunden-Öffnungszeiten . Das Frühschwimmen (von 6 bis 8 Uhr) bleibt bestehen.