1. Grevenbroich

Gefahrenstufe 2 im Rhein-Kreis ausgerufen

„Gefahrenstufe 2“ : Neue Regeln fürs Schloss-Bad

Grevenbroich. Für das Gebiet des Rhein-Kreises gilt wegen der Überschreitung des „Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes“ die „Gefahrenstufe 2“ gilt. Für den Betrieb des Schloss-Bades hat das zunächst folgende Auswirkungen: die Beibehaltung der Zwei-Stunden-Öffnungszeiten . Das Frühschwimmen (von 6 bis 8 Uhr) bleibt bestehen.

Anschließend, in der Zeit bis 8.30 Uhr ist eine Reinigung sowie Desinfektion vorgesehen. Anders als bisher wird während des Schulschwimmens von Montag bis Freitag in der Zeit 8.30 bis 13.30 Uhr kein öffentliches Schwimmen mehr stattfinden können.

Ab 13.30 Uhr bis zum jeweiligen Ende der Öffnungszeiten findet das öffentliche Schwimmen (im Zwei-Stunden-Zeitfenster) statt. Das öffentliche Schwimmen an den Samstagen und Sonntagen (im Zwei-Stunden-Zeitfenster) bleibt unverändert. Die maximale Größe einer bewusst gebildeten Gruppe beträgt nunmehr fünf statt bisher zehn Personen.

Sollte es erforderlich werden, die Außenterrasse sowie die Liegewiese schließen zu müssen, steht das Schloss-Bad Grevenbroich maximal 40 Badegästen zur Verfügung.

Neben den nun erforderlichen Änderungen, gelten im Schlossbad auch weiterhin zu jeder Zeit die allgemeinen Abstandsregelungen. Außerdem ist das Tragen einer Nase- und Mundmaske für den Eingangsbereich – bis einschließlich der Umkleidekabinen – ebenfalls zwingend vorge-schrieben.

Geschäftsführung und Badleitung hoffen, so GWG-Chef Willi Peitz, dass trotz der nunmehr geltenden „Gefah-renstufe 2“ und den damit verbundenen weiteren Einschränkungen, die Freude am Schwimmen bestehen bleibt.