Aus dem „Verhütungsmittelfonds“Kreis bezuschusst Sterilisation
Ein Sonderfonds des Rhein-Kreises ermöglicht jetzt die Kostenerstattung für Verhütungsmittel. Personen, die zur Sicherung ihres Unterhaltes staatliche Leistungen erhalten, soll so ein besserer Zugang zu Langzeit-Verhütung ermöglicht werden, denn viele können die dafür notwendigen Beträge nicht selbst aufbringen.