Kreis bietet Online-FormularArbeitgeber müssen Ungeimpfte melden
Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Praxen und ähnlichen Einrichtungen mussten bis zum 15. März ihre Immunisierung nachweisen. So sieht es das Bundes-Infektionsschutzgesetz vor. Um den Arbeitgebern im medizinischen und pflegerischen Bereich die bis zum 30. März vorgeschriebene Meldung von ungeimpften Beschäftigten zu erleichtern, stellt der Rhein-Kreis ein Formular auf seiner Internetseite zur Verfügung.