In Überschwemmungsgebieten:Heizöllager müssen hochwassersicher sein
Heizöllager in Überschwemmungsgebieten müssen bis zum 5. Januar 2023 hochwassersicher sein. Darauf weist das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises hin. Amtsleiterin Ines Willner erläutert: „Auch wenn die Anteile erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung kontinuierlich steigen, heizt noch jeder Vierte mit Öl. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass die fünfjährige Übergangsfrist zur Nachrüstung von Heizöllager-Anlagen zu Beginn des nächsten Jahres ausläuft. Denn aufgrund der derzeit angespannten Lage bei Lieferketten und Handwerkern sollten betroffene Eigentümer rechtzeitig tätig werden, um die Frist sicher einhalten zu können.“