Der Kreis warntAuszüge aus amtlichen Flurkarten nicht bei privaten Anbietern bestellen
Das Kataster- und Vermessungsamt des Rhein-Kreises weist darauf hin, dass amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster ausschließlich von den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte erstellt werden. Bürger benötigen die amtlichen Flur- oder Katasterkarten unter anderem zur Vorlage bei der Bauaufsicht im Rahmen eines Bauantrages oder zur Vorlage bei einer Bank bei der Finanzierung eines Grundstückskaufes.