Besonderer SchutzDas ist am stillen Feiertag erlaubt
Drei Feiertage im November stehen als Gedenk- und Trauertage unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. An ihnen sollte es noch ruhiger zugehen als an normalen Sonn- und Feiertagen. Darauf weist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss hin.