Behörden-Wahnsinn: Franz Has(s)t es, wenn man ihm nicht zuhört

Grevenbroich · Franz Hast ist Steuerberater und engagiert sich nebenbei als ehrenamtlicher Soziallotse bei der Caritas. Dabei hilft er Menschen beim Ausfüllen von Formularen oder begleitet sie bei Arztbesuchen. Während seiner ehrenamtlichen Arbeit ist er auf E. M. gestoßen.

 Franz Hast ärgert sich über das Desinteresse seitens des Arbeitsamtes.

Franz Hast ärgert sich über das Desinteresse seitens des Arbeitsamtes.

Foto: Foto: Alina Gries

Durch mehrere Gehirnschläge und die Folge-Erkrankungen ist E. M. seit fünf Jahren erwerbsunfähig und bezieht neben der Erwerbsunfähigkeitsrente auch Grundsicherung. Da E. M. gerne wieder arbeiten möchte, ist bei einem Arztbesuch die Idee aufgekommen, ob nicht eine behindertengerechte Arbeit ausgeführt werden könnte.

Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt Mönchengladbach wäre dies kein Problem, E. M. müsse sich lediglich arbeitssuchend melden, damit der Arbeitgeber, Franz Hast, auch einen Investitionszuschuss für einen behindertengerechten Arbeitsplatz erhalten könne.

Daraufhin vereinbarte der Ehrenamtler einen Termin beim Arbeitsamt Grevenbroich. Dies verwehrte jedoch die Registrierung als arbeitssuchend, da Erwerbsunfähigkeit vorliege.

Auf Grund dessen stellte der zuständige Facharzt ein ärztliches Attest aus und bestätigte eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit.

Dem Arbeitsamt war dies aber nicht ausreichend, es müsse ein Gutachten des „MDK“ vorgelegt werden und ein Fragebogen ausgefüllt werden, der die Erwerbsfähigkeit noch einmal bestätige.

„Wenn jemand seit Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht muss nicht danach gefragt werden, ob jemand erwerbsunfähig ist“, schimpft Franz Hast, „wenn der Arbeitgeber auf die Zuschüsse verzichten würde, wäre das alles kein Problem. Will man aber die Zuschüsse, muss der Arbeitnehmer gesund sein. Folge: Erwerbsunfähigkeitsrente fällt sofort weg, ,Hartz IV’ müsste neu beantragt werden. Ich konnte nicht riskieren, dass die Person aus der Grundsicherung herausfällt. Durch den Übergang in ,Hartz IV’ würde sie finanzielle Einbuße erhalten“.

Der Teufelskreis: E. M. müsste sich gesundschreiben lassen, um die Arbeit ausführen zu können, obwohl sie nicht gesund ist. Dadurch würde sofort

die Erwerbsunfähigkeitsrente eingestellt werden. „Ich hasse es wenn mir jemand nicht zu-

hört und das ist der Fall gewesen“, beschwert sich Hast. Das Resultat: Obwohl E. M. zeitweise gerne arbeiten würde, auf Grund ihrer Erwerbsunfähigkeit jedoch eingeschränkt ist, wird Hast sie in seinem Betrieb nicht einstellen. Die Chance, dass ein Mensch wieder ein selbstbestimmtes Leben führen könnte, ist vertan. Und ein Arbeitgeber überlegt sich frustriert, ob soziales Engagement überhaupt gewünscht ist. So zahlt die Gesellschaft lieber weiter Rente und Grundsicherung.

-agr.

(Kurier-Verlag)
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