Grundstück des "Rederhofs" nun als Bodendenkmal eingetragen
: Nach Aufruhr wird wenigstens der Boden nicht angerührt
Bedburdyck "Je nachdem, was auf dem Grundstück geplant ist, kann es sehr teuer werden", erklärt Dr. Claus Weber, wissenschaftlicher Referent des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, "wird ohne Keller gebaut, werden nicht so viele archäologische Grabungen in Anspruch genommen." Die Rede ist vom "Rederhof" in Bedburdyck — das Grundstück wurde nun vorläufig als Bodendenkmal eingetragen.
Von Alina Gries