Wahlbenachrichtigung und BriefwahlBeantragung von Briefwahlunterlagen auch online möglich
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab sofort die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.