Alle Artikel vom 03. April 2023
Schutz vor sexueller Belästigung
Schutz vor sexueller Belästigung

Neue Dienstvereinbarung:Schutz vor sexueller Belästigung

Zum 1. April trat beim Rhein-Kreis eine neue Dienstvereinbarung zum Schutz der Mitarbeiter vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Kraft. Diese Vereinbarung zwischen Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und dem Personalrat beinhaltet klare Regelungen und Positionierungen zum Diskriminierungs- und Belästigungsverbot und zu präventiven Maßnahmen.

Reinhard Giese übergibt an Andreas Bendt
Reinhard Giese übergibt an Andreas Bendt

Stabwechsel beim Kreis-JugendpflegerReinhard Giese übergibt an Andreas Bendt

Abschied nach 40 Jahren im Jugendamt des Rhein-Kreis: Kreis-Jugendpfleger Reinhard Giese ist jetzt in den Ruhestand gegangen. Bei der Abschiedsfeier hob Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sein außerordentliches persönliches Engagement hervor.

„Florianstag“ mit abendlichem Osterfeuer
„Florianstag“ mit abendlichem Osterfeuer

Nicht nur für die jungen „Grisus“:„Florianstag“ mit abendlichem Osterfeuer

Der „Florianstag“ mit abendlichem Osterfeuer der „Freiwilligen Feuerwehr Löscheinheit 24 - Gustorf/Gindorf“ findet am Samstag ab 17 Uhr statt. Das Osterfeuer wird gegen 18 Uhr entfacht.

Vier neue „Waldwichtel“-Wagen
Vier neue „Waldwichtel“-Wagen

Waldkindergarten bietet ab sofort Platz für 60 KinderVier neue „Waldwichtel“-Wagen

Mit der Erweiterung des Waldkindergartens „Waldwichtel“ hat die Stadt Bedburg weitere Betreuungsplätze geschaffen. Dank vier neuen „Waldwichtel“-Wagen bietet der Kindergarten in Kaster-Königshoven ab sofort Platz für 60 Kinder.

Humor aus dem Rathaus
Humor aus dem Rathaus

Doch kein Wellenfreibad auf dem MarktHumor aus dem Rathaus

Die meisten Leser haben es gemerkt: Das Wellenbad auf dem Grevenbroicher Marktplatz war natürlich ein Aprilscherz, den das Presseamt im Rathaus mit Unterstützung des Erft-Kurier passend zum 1. April verbreitet hat...

Das gilt an den „Stillen Feiertagen“
Das gilt an den „Stillen Feiertagen“

Worauf es Ostern zu achten giltDas gilt an den „Stillen Feiertagen“

Das Osterfest naht. Während der Feiertage sind besondere gesetzliche Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die sogenannten „Stillen Feiertage“ zu beachten.