Fäll- und Schnittverbot von März bis SeptemberZum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
Vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BuNatSchG) verboten, Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Gehölze zurückzuschneiden, um den natürlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen nicht zu zerstören.