Alle Jüchen-Artikel vom 21. Februar 2024
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Digitale Infektionsschutzbelehrung gefragt5.769 Online-Abrufe

Alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen eine Hygienebelehrung nachweisen. Ganz gleich ob sie ehrenamtlich in der Schul-Cafeteria mitarbeiten oder zum Servicepersonal von Messen und Veranstaltungen gehören – in jedem Fall müssen sie die gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) absolvieren.