Ausländerbehörde informiertSchutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und eine am 1. Februar 2024 gültige Aufenthaltserlaubnis haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.