Änderung des Passgesetzes Kinderreisepass wird ab 2024 nicht mehr ausgestellt

Jüchen · Der Deutsche Bundestag hat durch eine Änderung des Passgesetzes den Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Somit können ab diesem Zeitpunkt im Bürgerbüro der Stadt Jüchen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

 Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Foto: RBAV/Pucks, Stefan

Die Eltern können dann – abhängig vom Reiseziel – einen Personalausweis oder einen Reisepass für ihr Kind beantragen. Diese Dokumente werden bei Kindern mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Zu beachten ist jedoch, dass ein Dokument nur solange gültig ist, wie man die Person auf dem Passbild noch erkennen und identifizieren kann.

Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente deshalb regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit oft deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Somit wird es, gerade für sehr kleine Kinder, oft erforderlich werden, bereits vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro. Die Lieferzeiten durch die Bundesdruckerei betragen aktuell etwa drei Wochen. Das Bürgerbüro empfiehlt deshalb, Pass- und Ausweisdokumente rechtzeitig vor der nächsten Reise auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

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