Die grauen und rosa Lappen haben ausgedient Fristen laufen ab!

Grevenbroich · Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, sollte diesen bis zum 19. Juli 2022 umtauschen. Für diese Jahrgänge bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises bereits seit rund einem Jahr einen Online-Umtausch an.

 Der Rhein-Kreis bietet für bestimmte Jahrgänge einen Online-Führerscheinumtausch an.

Der Rhein-Kreis bietet für bestimmte Jahrgänge einen Online-Führerscheinumtausch an.

Foto: RKN./Stadtratte

Angehörige der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 profitieren ebenfalls von der Möglichkeit des Online-Umtauschs. Wer einem dieser Jahrgänge angehört, muss den Papierführerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Grund für die Umtauschpflicht ist eine entsprechende EU-Verordnung.

Claudia Mettner, Leiterin der Fahrerlaubnisstelle des Rhein-Kreises, weist darauf hin, dass Online-Anträge vorrangig bearbeitet werden. „Die Bearbeitungszeit ist kürzer als bei den Personen, die für den Umtausch zunächst einen Termin vereinbaren müssen und dann zu uns ins Amt kommen“, betont sie.

Allerdings werden die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, so dass eine Wartezeit nicht zu vermeiden ist. Die Antragsteller werden benachrichtigt, sobald der Führerschein vorliegt und können diesen ohne Termin am Bürgerservice-Center im Kreishaus Neuss abholen. Eine persönliche Abholung ist erforderlich, weil das Gesetz eine Identitätsprüfung vorschreibt.

Die ITK Rheinland hat die Online-Anwendung für den Führerschein-Umtausch erfolgreich in Kooperation mit dem Rhein-Kreis und der „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung“ in Bayern (AKDB) entwickelt.

Für den Umtausch erforderlich sind der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und ein unterschriebenes Kontrollblatt. Wenn der alte Führerschein nicht im Rhein-Kreis ausgestellt wurde, sollte der Kunde außerdem vorher eine Karteikartenabschrift bei dem Kreis oder der Stadt beantragen, die diesen ausgestellt hat.

Die Pflicht zum Umtausch der alten grauen und rosa Führerscheine geht in den nächsten Jahren weiter: So müssen alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 gegen den neuen einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Umstellung erfolgt stufenweise nach Jahrgängen. Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Januar 2033 Zeit, um ihren Führerschein umzutauschen.

Detaillierte Informationen zum Online-Führerscheinumtausch und eine Übersicht über alle Fristen bis 2033 gibt es auf der Internetseite des Rhein-Kreises unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.

(-ekG.)
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