Unfallflüchtiger hinterließ falsche Telefonnummer

Wevelinghoven · Am Montagmorgen wurden Beamte der Polizeiwache Grevenbroich zur Römerstraße gerufen. Dort hatte ein Unbekannter einen VW Beetle beschädigt, der am Straßenrand parkte. Der Verursacher hatte sich nicht nur unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, er heftete sogar einen Zettel an die Windschutzscheibe des VW mit einer Telefonnummer, die entweder falsch, oder gar nicht existent ist.

 Eine Polizistin sichert Spuren am Unfallwagen, um den Verursacher zu ermitteln. Symbolbild: Polizei

Eine Polizistin sichert Spuren am Unfallwagen, um den Verursacher zu ermitteln. Symbolbild: Polizei

Foto: zei RKN

Das Verkehrskommissariat der Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer einen solchen Vorfall in der Zeit zwischen Samstagnachmittag (21.7.) und Montagmorgen (23.7.) auf der Römerstraße, in Höhe Haus Nummer 70 beobachtet hat, wird um einen Anruf bei der Polizei unter der Telefonnummer 02131 300-0 gebeten.

Im Jahr 2017 registrierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 3.000 Unfälle, bei denen sich ein Beteiligter unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Im Strafgesetzbuch ist im § 142 niedergelegt, dass eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht, wenn jemand einer Verkehrsunfallflucht überführt wird.

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