Zwei Radlerinnen stießen zusammen Die eine floh, die andere blieb verletzt zurück

Orken · Am Mittwoch gegen 17.40 Uhr befuhr eine 53-jährige Grevenbroicherin mit ihrem Fahrrad die Blumenstraße in Richtung Richard-Wagner-Straße, als ihr eine weitere Radfahrerin entgegenkam. Diese soll in Schlangenlinien gefahren sein.

Radfahrerin nach Verkehrsunfallflucht verletzt
Foto: RKN Polizei

Aus noch ungeklärter Ursache kam es trotz eines Ausweichmanövers der 53-Jährigen zu einem Zusammenstoß der beiden Zweiräder. Dabei wurde die Grevenbroicherin schwer verletzt.

Die Unbekannte soll nur kurz mit ihr gesprochen und sich sodann, ohne sich weiter um die Verletzte zu kümmern, in Richtung von-Goldammer-Straße von der Unfallstelle entfernt haben. Zeugen halfen der 53-Jährigen, die mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Die unbekannte Fahrradfahrerin soll kurze dunkle Haare gehabt haben. Sie soll von korpulenter Statur gewesen sein und war bekleidet mit einer schwarzen Steppjacke. Die Unbekannte soll in gebrochenem Deutsch beziehungsweise auf Englisch gesprochen haben.

Das Verkehrskommissariat Grevenbroich hat die Ermittlungen in diesen Fall übernommen. Es werden weitere Zeugen gesucht, die Angaben über den Unfallhergang oder die unbekannte Unfallbeteiligte machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Nummer 02131/300-0 entgegen.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen.
Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.

Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei:

Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

(-ekG.)
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