Mobiles Impfangebot im Montanushof Nur ein Pass muss mitgebracht werden

Grevenbroich · Am Montag bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises von 9 bis 14 Uhr ein mobiles Impfangebot im Grevenbroicher Montanushof. Geimpft wird im ehemaligen Reformhaus im Erdgeschoss (Eingang Ostwall). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Tatyana Rusinova

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von „Johnson & Johnson“, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.

Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit „BioNTech“ zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit „AstraZeneca“. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von „BioNTech“ erhalten, deren vorige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit „Johnson & Johnson“ geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit „BionTech“ erhalten.

Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff („BioNTech“) oder einen Vektor-Impfstoff („Johnson & Johnson“) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(-ekG.)
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