Verkehrskontrolle am Ostwall ... mit Alkohol, ohne Führerschein!

Grevenbroich · Am Dienstag nahm die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle an der Kreuzung Ostwall und Parkstraße in Grevenbroich vor. Dabei wurde gegen 21.30 Uhr das Fahrzeug eines 59-jähirgen Polen kontrolliert.

Symbolbild.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Dieser besaß, wie sich herausstellte, offenbar keinen Führerschein. Zudem stellten die Beamten bei dem Fahrzeugführer einen Geruch nach Alkohol fest. Ein vor Ort ausgeführter Atemalkoholtest erhärtete den Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt. Er wurde zur Entnahme einer Blutprobe auf eine Polizeiwache gebracht.

Außerdem muss sich nun auf die Freundin des 59-Jährigen und Halterin des betreffenden Pkw verantworten, weil sie möglicherweise zugelassen hat, dass der Beschuldigte das Auto betrunken fuhr.

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang noch mal an die gültigen Alkohol-Richtwerte zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Ein Verkehrsteilnehmer gilt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille als absolut fahruntauglich und begeht damit eine Straftat.

Bereits ab 0,5 Promille kommt es jedoch zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige. Allerdings drohen Strafen bereits bei niedrigeren Werten, wenn alkoholbedingte Auffälligkeiten im Fahrverhalten vorliegen.

Grundsätzlich kann das Risiko für das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden, wenn man vor der Fahrt auf Alkohol verzichtet.

(-ekG.)