Der Umgang mit Wespen

Eckum · Bei den derzeit vorherrschenden Temperaturen trauen sich die Menschen erst abends auf Balkon oder in den Garten.

Wirft man dann den Grill an, dann kommen bereits die ersten Störenfriede und machen sich am gedeckten Tisch breit – die Wespe. Penetrant umschwirren die gelbschwarzen Insekten Tische und Stühle, erschrecken die Kinder und machen es sich auf Speisen und Getränken bequem.

So lästig Wespen auch sein können — solange keine unmittelbare Gefahr von ihnen ausgeht, sollte man keine radikalen Maßnahmen ergreifen.

Denn trotz ihres schlechten Rufes sind Wespen wichtig für das Ökosystem. Nicht ohne Grund sind die meisten Wespenarten durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

Wird man also lediglich ab und zu von der einen oder anderen Wespe heimgesucht, können einige Vorsichtsmaßnahmen und Hausmittel durchaus ausreichen.

Findet man am Haus oder im Garten ein ganzes Wespennest, stellt sich die Frage, ob man es entfernen lassen sollte.

Grundsätzlich stehen Wespennester unter Naturschutz und sollten nur in einer konkreten Gefahrensituation bekämpft werden. Eine solche liegt vor, wenn sich ein Eindringen der Wespen in Haus oder Wohnung nicht vermeiden lässt oder Kinder und Allergiker betroffen sind.

Bei allen Arbeiten im Grünen sollte sorgsam darauf geachtet werden, ob sich gegebenenfalls ein Schwarm im Grün oder auch im Erdreich befindet.

Viele Menschen glauben, dass die Feuerwehr bei einem Wespennest zuständig sei. Dies trifft jedoch nicht zu. Der richtige Ansprechpartner ist ein Unternehmen für Schädlingsbekämpfung.

Meist hängt es davon ab, wo sich das Wespennest befindet, ob ein professioneller Schädlingsbekämpfer gerufen werden muss. Ein Fachmann kann das

Wespennest umsiedeln oder abtöten.

Findet man in den „Gelben Seiten“ keinen Schädlingsbekämpfer, dann erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen gerne

Hinweise, wer behilflich sein kann, so Dr. Elmar Gasten (Foto) als Pressesprecher der Gemeine Rommerskirchen.

(Kurier-Verlag)
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