Kreis-Gesundheitsamt appelliert: Korrekte Daten bei der SMS-Kontaktnachverfolgung angeben

Grevenbroich · Der Rhein-Kreis bittet alle positiv Getesteten, bei der SMS-Kontaktnachverfolgung ihre korrekten Daten anzugeben. In den vergangenen Wochen haben vom Gesundheitsamt angeschriebene Personen in ihrer Rückmeldung bei der Dateneingabe vermehrt unvollständige oder falsch geschriebene Namen und Adressen angegeben.

 Das Kreis-Gesundheitsamt bittet darum, bei der SMS-Kontaktnachverfolgung korrekte Daten anzugeben.

Das Kreis-Gesundheitsamt bittet darum, bei der SMS-Kontaktnachverfolgung korrekte Daten anzugeben.

Foto: RKN./Prostock-Studio

Kreis-Pressesprecher Benjamin Josephs weist darauf hin, dass aus diesem Grund offizielle Bescheide wie die Isolierungsbescheinigung und der Genesenen-Nachweis nicht zugestellt werden konnten und neu ausgestellt werden mussten. „Dies ist ein unnötiger Mehraufwand. Wer seine Daten sorgfältig und gewissenhaft eingibt, kann auch mit einer zügigen Bearbeitung rechnen“, betont Josephs.

Zuletzt hatten sich die Ordnungsämter der Kommunen, die die Isolierungsbescheinigungen zustellen, über die mangelnde Qualität der Daten beschwert. Die Adressaten mussten zum Teil mit Hilfe des Gesundheitsamtes nachermittelt werden.

Außerdem weist das Kreis-Gesundheitsamt darauf hin, dass alle Personen, die mit einem PCR-Test positiv auf Corona getestet wurden, bei ihrem Arbeitgeber ihr positives PCR-Testergebnis als Nachweis für die Corona-Erkrankung einreichen können.

Später erhalten sie außerdem vom Ordnungsamt eine Isolierungsbescheinigung. Der Genesenen-Nachweis ist erst ab dem 28. Tag nach der PCR-Testung gültig und wird – wenn alle Daten korrekt vorliegen – automatisch vom Gesundheitsamt zugeschickt. Apotheken stellen digitale und EU-weit anerkannte Genesenen-Nachweise aus, wenn der positive PCR-Test vorgelegt wird.

(-ekG.)
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