Mobiles Impfangebot im Montanushof Hohe Impfquote als Weg aus der Pandemie

Grevenbroich · Am Montag bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises von 9 bis 14 Uhr ein mobiles Impfangebot im Montanushof. Geimpft wird im ehemaligen Reformhaus im Erdgeschoss (Eingang Ostwall). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mobiles Impfangebot mit BioNTech und Johnson & Johnson im Montanushof
Foto: RKN./Inside Creative House

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von „Johnson & Johnson“, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.

Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit „BioNTech“ zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit „AstraZeneca“. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können folgende Personen, für die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, bei diesem mobilen Impfangebot eine dritte Impfung mit „BioNTech“ erhalten, wenn ihre letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt: Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflegeeinrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt und Personen mit Immunschwäche.

Personen, die vor mindestens vier Wochen mit „Johnson & Johnson“ geimpft wurden, können ebenfalls eine Auffrischimpfung mit „BionTech“ erhalten. Weiterhin bieten auch Haus- und Fachärzte Auffrischimpfungen an.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Auch alle Personen, für die Ständige Impfkommission die Auffrischimpfung empfiehlt, sollten sich beim Haus- oder Facharzt oder bei einer mobilen Impfung impfen lassen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff („BioNTech“) oder einen Vektor-Impfstoff („Johnson & Johnson“) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden.

Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(-ekG.)
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