Landrat weist auf neues Landesprogramm hin „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ für Nachbarschaftsinitiativen und Vereine

Rhein-Kreis Neuss · Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Rhein-Kreis können ab 1. Oktober einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Schwerpunktthema ist in diesem Jahr „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft Vereine, Organisationen und Initiativen im Rhein-Kreis Neuss dazu auf, sich mit ihrem Nachbarschaftsprojekt für das neue Landesprogramm zu bewerben.

Foto: Lübke/Rhein-Kreis Neuss

Die NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz erklärt: „Ich freue mich, dass die Engagierten durch das neue Landesprogramm nun eine zusätzliche Unterstützung erhalten und kleinere Projekte und Vorhaben umsetzen können. Mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro können Vorhaben, die zum diesjährigen Themenschwerpunkt passen, gefördert werden.“

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft alle Vereine, Organisationen und Initiativen im Rhein-Kreis Neuss dazu auf, sich mit ihrem Projekt für das Landesprogramm zu bewerben. Er erläutert: „Wir beteiligen uns gern an der Landesinitiative und freuen uns, dass für den Rhein-Kreis Neuss allein in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 49.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei uns im Kreis gibt es eine enorme Hilfsbereitschaft sowie Solidarität und Miteinander auf privater Ebene, und mit diesem Geld können wir das vorbildliche ehrenamtliche Bürgerengagement unterstützen.“

Die Bewerbung läuft über ein einfaches Antragsverfahren. Nicht nur Vereine und Stiftungen, auch Initiativen können einen Antrag stellen. Eine Förderung ist zum Beispiel für Nachbarschaftsinitiativen möglich, die ein Projekt für die Gemeinschaft in ihrem Dorf oder Stadtteil planen: etwa eine Adventsaktion für Seniorinnen und Senioren, Besuchsdienste oder auch eine Aktion für Kinder.

Wichtig für alle Interessierten: Das Projekt darf nicht vor der Bewilligung starten und muss bis Ende 2021 durchgeführt werden. Die gesamten förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Förderfähig sind alle entstandenen Kosten der Maßnahme wie beispielsweise Ausgaben für Material oder Öffentlichkeitsarbeit. Auch Arbeitsstunden können bis zu einem bestimmten Anteil gefördert werden.

Interessierte finden Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung auf der Internetseite engagiert-in-nrw.de. Sie stellen über das Portal www.engagementfoerderung.nrw einen Förderantrag für 2021 ab 1. Oktober bis 1. November 2021. Der Rhein-Kreis Neuss setzt das Landesprogramm um und bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Das Kreissozialamt steht für Rückfragen unter dieser Mailadresse zur Verfügung: ehrenamt@rhein-kreis-neuss.de.