1. Grevenbroich

Online-Umtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1958

Online-Umtausch der Führerscheine : Wenn aus dem „Lappen“ die Karte wird

Bis Anfang 2033 müssen alle alten Führerscheine gegen neue Kartenführerscheine umgetauscht werden. Als erstes sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 von dieser Regelung betroffen: Ihre grauen oder rosa Führerscheine verlieren nach dem 18. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Für diesen Umtausch bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises einen speziellen Online-Service an.

Straßenverkehrsamtsleiterin Ulrike Holz weist darauf hin, dass dieser Service zunächst nur für die für Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zur Verfügung steht: „Wer seinen Hauptwohnsitz im Rhein-Kreis hat und in den genannten Jahrgängen geboren ist, kann den Umtauschantrag für die Umstellung auf den Kartenführerschein online erledigen. Die Personen übersenden die Antragsunterlagen digital oder analog per Post. Eine persönliche Abholung ist aufgrund einer vorgeschriebenen Identitätsprüfung weiter erforderlich.“

Nicht möglich sei der Online-Umtausch, wenn es zum Beispiel um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis für C- und D-Klassen oder die Eintragung einer Schlüsselzahl gehe. In diesem Fall müssen die Antragsteller persönlich ins Straßenverkehrsamt kommen.

Für den Umtausch erforderlich sind der bisherige Führerschein, ein gültiger Ausweis, ein biometrisches Passbild und ein unterschriebenes Kontrollblatt. Wenn der alte Führerschein nicht im Rhein-Kreis ausgegeben wurde, muss zunächst bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift angefordert werden. Wer den Antrag auf Führerscheinumtausch abgeben will, kann dies auch in den Dienststellen des Straßenverkehrsamtes erledigen, allerdings nur mit Terminreservierung.

Ulrike Holz erläutert, dass nach einer EU-Richtlinie in den nächsten Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Stufenweise folgen nach und nach die weiteren Jahrgänge. Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Januar 2033 Zeit, um ihren Führerschein umzutauschen.

Alle Informationen zum Umtausch finden sich auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.

(-ekG.)