1. Grevenbroich

"Rhein-Kreis-Pass" gewährt Rabatte für Empfänger von Sozialhilfe

"Rhein-Kreis-Pass" gewährt Rabatte für Empfänger von Sozialhilfe : Von Bad bis Museum

Ab dem 1. November können Sozialleistungs-Empfängerinnen und -Empfänger den „Rhein-Kreis-Pass“ nutzen. Dadurch können sie Vergünstigungen und Rabatte bei einer Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und Institutionen im Rhein-Kreis in Anspruch nehmen.

Zum Beispiel Schwimmbäder, Museen und Sportvereine bieten freiwillig Vergünstigungen für Empfänger von Sozialleistungen an. Bisher mussten diese einen Leistungsbescheid vorlegen, um die Rabatte in Anspruch nehmen zu können. Der neue Pass erleichtert Leistungsberechtigten nun die Legitimation.

Das Kreis-Sozialamt teilt mit, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, den Pass in den nächsten Wochen zusammen mit dem Weiterbewilligungs- und Leistungsbescheid vom örtlichen Sozialamt zugeschickt bekommen. Wer Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhält, kann den „Rhein-Kreis-Pass“ persönlich, telefonisch oder per Mail beim Jobcenter des Rhein-Kreises anfordern. Der Pass wird nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis anerkannt.

Der Rhein-Kreis hat keinen Einfluss darauf, ob Unternehmen, Vereine und Institutionen den neuen Pass als Nachweis anerkennen. Die Unternehmen entscheiden eigenständig darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Vergünstigungen anbieten. Allerdings wird der Rhein-Kreis-Pass im Stadtgebiet Neuss nicht als Nachweis akzeptiert.

Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rknpass.

(-ekG.)