Es ist der erste nachgewiesene Fall in Nordrhein-Westfalen. Im Rhein-Kreis gibt es bislang keinen Verdachtsfall. Zur Sicherheit ruft das Kreis-Veterinäramt jedoch dazu auf, mögliche Funde von toten Wildschweinen umgehend dem Kreisveterinäramt unter der Telefonnummer 02181/6 01 39 01 oder der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung unter der Telefonnummer 0201/71 44 88 zu melden.
Bei der „Afrikanischen Schweinepest“ handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Eine Infektion mit dem Virus verläuft für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten gilt sie als ungefährlich.
Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere sowie über indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist laut Experten nicht möglich.
Um einen Eintrag des Erregers in Hausschweinebestände zu vermeiden, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass schweinehaltende Betriebe die Biosicherheitsmaßnahmen beachten. Wichtig ist der Schutz der eigenen Tiere, beispielsweise durch das Einzäunen der Stallanlagen inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird.
Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind. Weiterhin ist Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Zudem besteht die Möglichkeit, an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm teilzunehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Bereits 2019 hat es einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden sich unter https://rkn.nrw/pr-schweinepest.
Das Kreis-Veterinäramt bittet Jagdausübungsberechtigte zudem, bei jedem erlegten Schwein eine so genannte „EDTA-Blutprobe“ zu nehmen und diese im hiesigen Amt zur Monitoring-Untersuchung einzureichen.
Die entsprechenden Probenröhrchen sind ebenfalls im hiesigen Amt kostenfrei erhältlich.