Sie kümmern sich beispielsweise um die Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen und den allgemeinen Gesundheitsschutz, kontrollieren Lebensmittel, fördern die Wirtschaft, organisieren den Rettungsdienst und Katastrophenschutz, betreiben die Kreisleitstelle, kümmern sich um Natur- und Umweltschutz, beraten in Krisensituationen und bieten umfassende Sozialleistungen.
Zu den bekanntesten Ämtern zählen das Straßenverkehrs-, das Gesundheits-, das Jugend-, das Sozial- und das Kreisordnungsamt. Für die kreisangehörigen Kommunen übernimmt der Kreis Aufgaben, die er gebündelt und unter dem Strich günstiger durchführen kann.
Die Gemeinde- und Kreisordnung Nordrhein-Westfalens bildet die rechtliche Grundlage für kommunales Handeln in Nordrhein-Westfalen. Oberstes politisches Entscheidungsorgan der Kreise ist der Kreistag.
An der Spitze der Kreisverwaltung steht der Landrat. Er ist zudem Vorsitzender des Kreistags und oberster Repräsentant des Kreises. Der Landrat wird ebenso wie der Kreistag von den Bürgern direkt gewählt. Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt – das nächste Mal am 14. September.
Unterm Strich gilt: Die Kreise sind große Anbieter von Dienstleistungen für die Bürger. Die Kreisverwaltung erledigt gesetzliche und freiwillige Aufgaben und führt die Beschlüsse des Kreistags aus. Das meiste Geld wenden die Kreise für soziale Aufgaben auf.