Kreisdirektor Dirk Brügge: Flüchtlinge aus der Ukraine werden finanziell unterstützt

Grevenbroich · Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet werden finanziell unterstützt und sollen sich für den Leistungsbezug in den Sozialämtern der jeweiligen Kommunen melden. Darüber informierte jetzt der Rhein-Kreis.

 Flüchtlinge aus der Ukraine sollen sich für finanzielle Unterstützung an die Sozialämter der Kommunen wenden. Darüber informierte jetzt der Rhein-Kreis.

Flüchtlinge aus der Ukraine sollen sich für finanzielle Unterstützung an die Sozialämter der Kommunen wenden. Darüber informierte jetzt der Rhein-Kreis.

Foto: RKN./Silent_GOS

Zuvor hatte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, dass eine Hilfegewährung nach dem Sozialgesetzbuch möglich ist.

„Ich bitte entsprechend und pragmatisch zu verfahren, bis die entsprechende EU-Richtlinie eingeführt ist“, so Dirk Brügge, Kreisdirektor und Sozialdezernent, in einem Schreiben an die Städte und die Gemeinde an Rhein, Erft und Gillbach.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes und des Bundes-Innenministeriums prüft die Europäische Union derzeit die Einführung eines erleichterten Aufnahmeverfahrens. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission soll beim Treffen der EU-Innenminister vorgelegt werden.

Flüchtlingen aus der Ukraine würde dann für die Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese Erlaubnis führt zur Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

(-ekG.)
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