Terminvereinbarungen ab sofort möglich Jetzt auch Novavax-Impfungen im Impfzentrum

Grevenbroich/Jüchen/Rommerskirchen · Am Sonntag hat die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises mit Impfungen mit Novavax im Impfzentrum begonnen. Nach dem landesweiten Verteilerschlüssel erhält der Rhein-Kreis Neuss zunächst 3.870 Impfdosen für Erstimpfungen.

 Seit dem Wochenende kommt im hiesigen Impfzentrum auch Novavax zum Einsatz.

Seit dem Wochenende kommt im hiesigen Impfzentrum auch Novavax zum Einsatz.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat dabei Vorgaben für eine Priorisierung bei der Impfung gemacht. Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind, sind zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen von Novavax vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss wird die Einrichtungen über die Novavax-Impfangebote sowie Terminierungsmöglichkeiten informieren. Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung.

Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent der Dosen stehen darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung. Erst wenn absehbar ist, dass Termine nicht entsprechend der vorgegebenen Priorisierung nachgefragt werden, darf der Kreis die für eine Personengruppe vorgesehenen Impfstoffmengen auf die übrigen Gruppen aufteilen.

Aufgrund der vorgegebenen Priorisierung und der begrenzten Lieferkapazitäten ist eine Impfung aktuell nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hierfür hat der Rhein-Kreis Neuss ein Online-Portal unter www.rhein-kreis-neuss.de/novavax freigeschaltet, in dem auch direkt der Termin für die Zweitimpfung mitgebucht werden kann. Hier können sich Personengruppen, die unter die Priorisierung fallen zunächst mit der Arbeitgeberbescheinigung oder dem ärztlichen Attest registrieren. Nach Prüfung erhalten diese dann Zugangsdaten für die Termine. Fünf Prozent der Termine sind für die Allgemeinbevölkerung ohne vorherige Registrierung buchbar. Eine telefonische Terminvereinbarung – beispielsweise über die Corona-Hotline des Kreises - ist nicht möglich.

„Mit dem Impfstoff von Novavax als erstem zugelassenen Proteinimpfstoff steht nun eine weitere gute und wirksame Alternative zu den bisherigen Impfstoffen zur Verfügung“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Der Landrat bittet alle noch nicht Geimpften, nun die Möglichkeit zur Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe zu nutzen. „Eine Impfung ist weiter der wirksamste Schutz vor einer Corona-Erkrankung und insbesondere vor einem schweren Krankheitsverlauf. Unser Impfzentrum ist gut auf den neuen Impfstoff vorbereitet und kann alle zur Verfügung stehenden Impfdosen zeitnah verimpfen“, so Petrauschke.

Der Impfstoff von Novavax ist ab 18 Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit dem Vakzin. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Ausschließlich bei einer Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff kann die Grundimmunisierung mit dem Vakzin von Novavax vervollständigt werden. Booster-Impfungen erfolgen weiterhin ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna.

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